Amtsgerichte
Organisation / Aufgaben / Verfahren
Die Ämter Hochdorf, Sursee, Willisau und Entlebuch bilden je einen Amtsgerichtsbezirk; das Amt Luzern ist auf die zwei Gerichtsbezirke Luzern-Stadt (umfassend die Stadt Luzern) und Luzern-Land (umfassend die übrigen Gemeinden des Amtes Luzern) aufgeteilt.
Die Amtsgerichte beurteilen erstinstanzlich
- Zivilstreitigkeiten, deren Streitwert Fr. 8'000.-- übersteigt oder nicht in Geld schätzbar ist;
- Straffälle, die nicht vom Amtsstatthalter erledigt werden und die nicht in die Zuständigkeit des Kriminal- oder des Obergerichts fallen.
Der Amtsgerichtspräsident (oder ein vom ihm delegierter Amtsrichter) beurteilt erstinstanzlich
- Zivilstreitigkeiten mit einem Streitwert bis Fr. 8'000.--;
- Streitigkeiten im summarischen Verfahren.
Zudem ist er Aufsichtsbehörde über die Friedensrichter und untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt und die Betreibungsämter seines Gerichtskreises.
In jedem Amtsgerichtsbezirk besteht für jugendliche Straftäter zusätzlich ein Jugendgericht.
In jedem Amtsgerichtsbezirk besteht für jugendliche Straftäter zusätzlich ein Jugendgericht.
Hinweise:
- Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per E-Mail und per Fax ist nicht zulässig !
- Im Zusammenhang mit dem Sparpaket 2005 hat der Kantonsrat am 14. Juni 2004
§ 27 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Amtsgerichte ab 1. Januar 2005 keine unentgeltlichen Rechtsauskünfte mehr erteilen (Kantonsblatt Nr. 49/2004 S. 3125).