
Die Ausbildung setzt mindestens ein einjähriges, in der Regel im Kanton Luzern zu absolvierendes Praktikum voraus.
Der Beschluss des Obergerichts für die Zulassung zum Anwaltspraktikum gilt für das Gerichts- und Anwaltspraktikum. Wird danach ein weiteres Praktikum bei einer Dienststelle bzw. Behörde geplant, ist dem Obergericht ein erneutes Gesuch und die Bestätigungen über die bereits geleisteten Praktika einzureichen.
Für Praktikanten werden halbtägige Lehrveranstaltungen organisiert (ca. neun sog. Kolloquien pro Jahr).
Die Stiftung für Rechtsausbildung bietet zusätzlich die "Zentralschweizer Praktikantenkurse" an.
Zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung wird durch das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR der Hochschule Luzern ein "Vorbereitungskurs auf die Notariatsprüfung" angeboten.
Keine speziellen Lehrveranstaltungen werden für die weiteren durch das Obergericht organisierten Prüfungen angeboten (z.B. Betreibungs- und Konkursbeamter, Sachwalter und Grundbuchverwalter).
