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Bezirksgerichte


Organisation / Aufgaben / Verfahren


Der Kanton Luzern besteht aus den vier Gerichtsbezirken Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.

Die Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich


Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Im Familienrecht bieten die vier Bezirksgerichte einmal wöchentlich unentgeltliche Rechtsauskünfte an.

Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert.

Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die


Hinweise:

Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).

Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.


Gesetzliche Grundlagen


Verfassung des Kantons Luzern
(SRL Nr. 1)

Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke (SRL Nr. 261)

Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafverfahren (OGB; SRL Nr. 260)

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO; SR 312)

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272)


Übersicht Bezirkskreise

Bezirksgerichtskreise
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