
Der Kanton Luzern besteht aus den vier Gerichtsbezirken Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.
Die Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich
Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Obergericht als einzige Instanz vorsieht)
Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Obergerichts fallen
Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.
Im Familienrecht bieten die vier Bezirksgerichte einmal wöchentlich unentgeltliche Rechtsauskünfte an.
Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert.
Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die
Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Genehmigung von strafrechtlich begründeten Überwachungsmassnahmen
Bestätigung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).
Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.
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