Druck-Logo

Inhalt Alt+0 Kontakt Alt+1 Sitemap Alt+2 Konzernnavigation Alt+3 Navigation Alt+4 Startseite Alt+5

Konkursämter


Aufgaben / Organisation


Die Konkursämter führen die Konkurse nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch. In Betreibungen auf Pfändung oder Pfandverwertung können sie von den Betreibungsbeamten mit der Verwertung von Liegenschaften beauftragt werden.


Die Konkurskreise (Luzern, Kriens, Hochdorf und Luzern West) entsprechen den Gebieten der Gerichtskreise. Der Konkursbeamte und sein Stellvertreter werden vom Obergericht auf die Dauer von vier Jahren gewählt.


Das Bezirksgericht ist untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt seines Kreises. Obere kantonale Aufsichtsbehörde ist das Obergericht.



Besuchen Sie uns unter www.konkursamt.lu.ch und finden Sie




Kontakt



www.konkursamt.lu.ch

Seite drucken