
Die Konkursämter führen die Konkurse nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch. In Betreibungen auf Pfändung oder Pfandverwertung können sie von den Betreibungsbeamten mit der Verwertung von Liegenschaften beauftragt werden.
Die Konkurskreise (Luzern, Kriens, Hochdorf und Luzern West) entsprechen den Gebieten der Gerichtskreise. Der Konkursbeamte und sein Stellvertreter werden vom Obergericht auf die Dauer von vier Jahren gewählt.
Das Bezirksgericht ist untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt seines Kreises. Obere kantonale Aufsichtsbehörde ist das Obergericht.
Besuchen Sie uns unter www.konkursamt.lu.ch und finden Sie
Informationen zur Aufgabe/Organisation eines Konkursamtes
Adressen und Oeffnungszeiten der Konkursämter
Informationen zum Konkursverfahren
Informationen für Arbeitnehmer
Formulare zur Anmeldung von Forderungen und Mitteilung von Adressänderungen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
