
Das Kriminalgericht besteht aus zwei Abteilungen. Jede Abteilung besteht aus 3 Richtern und wird von einem vollamtlichen Präsidenten geleitet. Die Mitglieder des Kriminalgerichts werden vom Kantonsrat für vier Jahre gewählt.
Das Kriminalgericht beurteilt als erste Instanz schwere Straffälle im Sinne von § 33 OGB (Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil- und Strafsachen; SRL Nr. 260). Darunter fallen vor allem Verbrechen und gewisse Vergehen. Beispielsweise dazu gehören z.B: Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, vorsätzliche Tötung etc.), schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Raub, Erpressung, Sexualdelikte, Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme, Brandstiftung, Urkundenfälschung, falsche Anschuldigung und falsches Zeugnis, schwere Fälle aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts etc. Gewisse Vermögensdelikte (z.B. Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, betrügerischer Konkurs etc.) fallen nur dann in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts, wenn ein Schaden von mindestens Fr. 30'000.-- entstanden ist oder die Täterschaft einen solchen zufügen wollte.
Das Verfahren richtet sich seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007 (SR 312.0).
Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).
Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.
Büroadresse:
Kriminalgericht
Landenbergstrasse 36
Postfach 3439
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Paketadresse:
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Elektronische Eingaben
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