Obergericht
Aufgaben / Organisation
Das Obergericht ist die oberste kantonale gerichtliche Behörde für Zivilstreitigkeiten
und für Straffälle. Es übt zudem die Oberaufsicht über alle unteren Gerichtsbehörden und deren Mitarbeitende
sowie über die Anwälte, Urkundspersonen und Sachwalter aus. Es beaufsichtigt das Betreibungs-, Konkurs-
und Grundbuchwesen. Der Kantonsrat wählt die Richter (zur Zeit elf Personen, davon 9 im Voll- und 2
im Hauptamt) sowie die zehn Ersatzmitglieder, die alle ausgebildete Juristen mit Anwaltspatent sind,
auf vier Jahre, sowie aus ihrer Mitte für zwei Jahre den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die beiden
präsidieren je eine Kammer. Diese tagen in der Regel in Dreierbesetzung. Die erste Kammer beschäftigt
sich vornehmlich mit Zivilsachen, die zweite mit straf- und familienrechtlichen Fällen. Das Obergericht
erstattet dem Kantonsrat jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Hinweis:
Das Einreichen von Rechtsschriften
per E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.