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Obergericht

Aufgaben / Organisation

Das Obergericht ist die oberste kantonale gerichtliche Behörde für Zivilstreitigkeiten und für Straffälle. Es übt zudem die Oberaufsicht über alle unteren Gerichtsbehörden und deren Mitarbeitende sowie über die Anwälte, Urkundspersonen und Sachwalter aus. Es beaufsichtigt das Betreibungs-, Konkurs- und Grundbuchwesen. Der Kantonsrat wählt die Richter (zur Zeit elf Personen, davon 9 im Voll- und 2 im Hauptamt) sowie die zehn Ersatzmitglieder, die alle ausgebildete Juristen mit Anwaltspatent sind, auf vier Jahre, sowie aus ihrer Mitte für zwei Jahre den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die beiden präsidieren je eine Kammer. Diese tagen in der Regel in Dreierbesetzung. Die erste Kammer beschäftigt sich vornehmlich mit Zivilsachen, die zweite mit straf- und familienrechtlichen Fällen. Das Obergericht erstattet dem Kantonsrat jährlich einen Tätigkeitsbericht.

Hinweis:
Das Einreichen von Rechtsschriften per E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.
Kontakt

Obergericht
Hirschengraben 16
6002 Luzern
Standort:
Telefon:
041 228 62 61
Fax:
041 228 62 64
E-Mail:
Obergericht
Schalteröffnungszeiten
Mo - Fr
07.45 - 11.30
13.45 - 17.00
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