Druck-Logo

Inhalt Alt+0 Kontakt Alt+1 Sitemap Alt+2 Konzernnavigation Alt+3 Navigation Alt+4 Startseite Alt+5

Obergericht


Aufgaben / Organisation


Das Obergericht ist die oberste richterliche Behörde des Kantons in Zivil- und Strafsachen. Es übt zudem die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte und die Schlichtungsbehörden sowie über die Anwälte, Notare und Sachwalter aus. Es beaufsichtigt als obere Aufsichtsbehörde das Betreibungs-, Konkurs- und Grundbuchwesen.


Der Kantonsrat wählt die Richter (zur Zeit elf Personen, davon neun im Voll- und zwei im Hauptamt) auf vier Jahre, aus ihrer Mitte für zwei Jahre den Präsidenten und den Vizepräsidenten sowie zehn Ersatzmitglieder. Alle Richter sind ausgebildete Juristen mit Anwaltspatent. Das Obergericht erstattet dem Kantonsrat jährlich einen Tätigkeitsbericht.


Das Obergericht ist in zwei Kammern mit je zwei Abteilungen organisiert. Der Kammerpräsident leitet die Kammer und eine Abteilung. Sein Stellvertreter ist der andere Abteilungspräsident.



Hinweise:

Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).

Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.


Kontakt


Obergericht
Hirschengraben 16
6002 Luzern


Elektronische Eingaben
https://eeg.lu.ch/obergericht


Standort:

Standort

Telefon:

041 228 62 65

Fax:

041 228 62 64

E-Mail:

Obergericht

Obergericht

Öffnungszeiten
Mo - Fr
07.45 - 11.30
13.45 - 17.00


Seite drucken