
Das Verwaltungsgericht ist die oberste kantonale gerichtliche Behörde für die Beurteilung der Verwaltungsstreitsachen, die ihm die Rechtsordnung zuweist. Es übt die Aufsicht über die Schätzungskommissionen nach § 38 des Enteignungsgesetzes und § 52 des kantonalen Jagdgesetzes aus. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsgerichts wirken von Amtes wegen in der Prüfungskommission für Anwälte sowie in der Aufsichtsbehörde mit. Der Kantonsrat wählt die Verwaltungsrichter (8 vollamtliche und 5 hauptamtliche), die nebenamtlichen Fachrichter (20 - 25) und die 10 Ersatzrichter auf vier Jahre, sowie aus der Mitte der vollamtlichen Verwaltungsrichter für zwei Jahre die Mitglieder des Präsidiums. Sie stehen der Abgaberechtlichen, Sozialversicherungsrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Abteilung vor. Die Fälle werden in der Regel in Dreierbesetzung beurteilt. Ferner gibt es eine stattliche Zahl von einzelrichterlichen Entscheidungen.
Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per normaler E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.
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