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Verwaltungsgericht


Aufgaben / Organisation


Das Verwaltungsgericht ist die oberste kantonale gerichtliche Behörde für die Beurteilung der Verwaltungsstreitsachen, die ihm die Rechtsordnung zuweist. Es übt die Aufsicht über die Schätzungskommissionen nach § 38 des Enteignungsgesetzes und § 52 des kantonalen Jagdgesetzes aus. Einzelne Mitglieder des Verwaltungsgerichts wirken von Amtes wegen in der Prüfungskommission für Anwälte sowie in der Aufsichtsbehörde mit. Der Kantonsrat wählt die Verwaltungsrichter (8 vollamtliche und 5 hauptamtliche), die nebenamtlichen Fachrichter (20 - 25) und die 10 Ersatzrichter auf vier Jahre, sowie aus der Mitte der vollamtlichen Verwaltungsrichter für zwei Jahre die Mitglieder des Präsidiums. Sie stehen der Abgaberechtlichen, Sozialversicherungsrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Abteilung vor. Die Fälle werden in der Regel in Dreierbesetzung beurteilt. Ferner gibt es eine stattliche Zahl von einzelrichterlichen Entscheidungen.



Hinweise:


Kontakt


Verwaltungsgericht
Abgaberechtliche und Verwaltungsrechtliche Abteilung
Obergrundstrasse 46
6002 Luzern

Standort

Standort

Telefon:

041 228 63 31

Fax:

041 240 02 52

E-Mail:

Verwaltungsgericht


Verwaltungsgericht
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
Hirschengraben 19
CH - 6002 Luzern

Standort

Standort

Telefon:

041 228 63 30

Fax:

041 210 93 05

E-Mail:

Verwaltungsgericht


Schalteröffnungszeiten
Mo - Fr
07.45 - 11.30
13.45 - 17:00


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