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Zwangsmassnahmengericht


Organisation / Aufgaben / Verfahren

Das Zwangsmassnahmengericht besteht aus einem Präsidenten (100%-Pensum) und einer an das Gericht gewählten Richterin oder einem an das Gericht gewählten Richter (50%-Pensum).

Vier Bezirksrichter üben ihr Amt in einer Doppelfunktion aus: Sie sind als Bezirksrichter tätig und arbeiten gleichzeitig in je einem 25%-Pensum für das Zwangsmassnahmengericht bei dem Sie als Einzelrichter tätig sind. (§ 35 Abs. 4 OGB).

Das Zwangsmassnahmengericht ist ein erstinstanzliches Gericht und organisatorisch dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist für den ganzen Kanton zuständig, insbesondere für die


Das Zwangsmassnahmengericht hat seinen Betrieb mit dem Inkrafttreten der Eidgenössischen Strafprozessordnung am 01. Januar 2011 aufgenommen.

Hinweise:

Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).

Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.


Kontakt


Zwangsmassnahmengericht
des Kantons Luzern

Villa Bleiche
Villastrasse 1
6010 Kriens

Elektronische Eingaben
https://eeg.lu.ch/zmg


Standort:

Standort

Telefon:

041 228 35 80

Fax:

041 228 35 50

E-Mail:

Zwangsmassnahmengericht

Bezirksgericht Kriens

Schalteröffnungszeiten
Mo - Fr
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00
(vor Feiertagen bis 16.00)


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