
Das Zwangsmassnahmengericht besteht aus einem Präsidenten (100%-Pensum) und einer an das Gericht gewählten Richterin oder einem an das Gericht gewählten Richter (50%-Pensum).
Vier Bezirksrichter üben ihr Amt in einer Doppelfunktion aus: Sie sind als Bezirksrichter tätig und arbeiten gleichzeitig in je einem 25%-Pensum für das Zwangsmassnahmengericht bei dem Sie als Einzelrichter tätig sind. (§ 35 Abs. 4 OGB).
Das Zwangsmassnahmengericht ist ein erstinstanzliches Gericht und organisatorisch dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist für den ganzen Kanton zuständig, insbesondere für die
Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft (Art. 225 ff. StPO) sowie der Ersatzmassnahmen (Art. 237 ff. StPO)
Genehmigung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Art. 272 ff. StPO) und der Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten (Art. 281 Abs. 4 StPO)
Anordnung der Überwachung von Bankbeziehungen (Art. 284 f. StPO)
Genehmigung von weiteren Zwangsmassnahmen nach Strafprozessrecht wie Zusicherung der Anonymität (Art. 150 Abs. 2 StPO), Entsiegelung (Art. 248 Abs. 3 lit. a StPO), stationäre Begutachtung (Art. 186 Abs. 2 StPO), Anordnung einer DNA-Massenuntersuchung (Art. 256 Abs. 2 StPO), Anordnung einer Friedensbürgschaft (Art. 373 Abs. 1 StPO) etc.
Bestätigung der Vorbereitungshaft (Art. 75 AuG), der Ausschaffungshaft (Art. 76 f. AuG), der Durchsetzungshaft (Art. 78 AuG) sowie der Überprüfung der Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer kurzfristigen Festhaltung (Art. 73 AuG)
gerichtliche Beurteilung bei Anfechtung polizeilicher Wegweisungen (§ 13d EGZGB), und von der Staatsanwaltschaft angeordneten Pflichtberatungen (§ 13e EGZGB) in Verfahren wegen häuslicher Gewalt.
Das Zwangsmassnahmengericht hat seinen Betrieb mit dem Inkrafttreten der Eidgenössischen Strafprozessordnung am 01. Januar 2011 aufgenommen.
Elektronische Eingaben an ein Gericht müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sein und haben im PDF-Format an die veröffentlichten Zustelladressen zu erfolgen (siehe Kontakt).
Das Einreichen von Rechtsschriften und weiteren Schreiben per gewöhnlicher
E-Mail und per Fax ist nicht zulässig.
Villa Bleiche
Villastrasse 1
6010 Kriens
Elektronische Eingaben
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