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Prozesskosten


Der Gang zum Richter verursacht in der Regel Kosten. Egal ob das längst fällige Darlehen zurückgefordert wird (Zivilprozess) oder ob man sich gegen eine Busse wehrt (Strafprozess) oder ob dem Nachbarn der zu grosse Bau verboten werden soll (Verwaltungsverfahren), sobald für die Durchsetzung eines Anliegens der Rechtsweg beschritten werden muss, entstehen Kosten - eben Prozess- oder Verfahrenskosten. Nur ganz bestimmte Verfahren sind kostenlos (z.B. Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht bis 30'000 Franken).


Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichts- und Parteikosten zusammen. Sie sind im Gesetz und in den Kostenverordnungen geregelt.


Im Strafprozess und im Verwaltungsverfahren werden zum Teil andere Bezeichnungen verwendet.


Gesetzliche Grundlagen



Art. 106 Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272)

Art. 416 ff. Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0)

§§ 94 ff. Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörde in Zivil- und Strafverfahren (OGB; SRL Nr. 260)

Kostenverordnung Ober-
gericht (KoV; SRL Nr. 265)

Verwaltungsrechtspflege-
gesetz (VRG; SRL Nr. 40)

Kostenverordnung Verwaltungsgericht (VGKV; SRL Nr. 46)


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