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Bauen


Das Verwaltungsgericht beurteilt als letzte Instanz im Kanton öffentlich-rechtliche Streitsachen im Bereich des Planungs- und Baurechts.


Zum Verfahren:

Der Erste Schritt im Bereich des Planungs- und Baurechts ist häufig ein Gesuch für eine Bewilligung zur Realisierung von Bauten oder Anlagen, mit andern Worten das Baubewilligungsverfahren. Denn wer bauen will, hat in der Regel beim Gemeinderat ein Gesuch für eine Baubewilligung zu stellen. Die Baubewilligung wird erteilt, sofern das Bauvorhaben weder Bestimmungen des massgeblichen Bundesrechts, des kantonalen Rechts, des Gemeinderechts noch die auf dem vorgesehenen Baustandort zu beachtende kommunale Bau- und Zonenordnung verletzt.


Alle in Anwendung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erlassenen Entscheide und Beschlüsse können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden, soweit das Planungs- und Baugesetz selbst nichts anderes bestimmt.


Für die Behandlung der Rechtsmittel im Bereich des Planungs- und Baurechts ist die Verwaltungsrechtliche Abteilung des Verwaltungsgerichts zuständig. Das Verfahren vor Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig. Gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts steht der Rechtsweg an das Bundesgericht offen.


Für weitere Informationen zum Thema "Bauen" wird auf die Homepage der Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation hingewiesen.



Gesetzliche Grundlagen


Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451)

Raumplanungsgesetz
(RPG; SR 700)

Raumplanungsverordnung
(RPV; SR 700.1)

Umweltschutzgesetz
(USG; SR 814.01)

Planungs- und Baugesetz
(PBG; SRL Nr. 735)

Planungs- und Bauverordnung
(PBV; SRL Nr. 736)

Strassengesetz
(StrG; SRL Nr. 755)


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