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Gerichts- und Verwaltungsentscheide im Kanton Luzern


LGVE seit 1991 sowie ausgewählte Entscheide ab 1.1.2000


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Rechtsgebiet Fallnummer Jahr Datum
z.B. AR 00 21 z.B. 2003 Kalender
Gericht/Verwaltungsbehörde LGVE
z.B. 2000 I Nr. 30
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Die 20 aktuellsten Entscheide:

Fallnummer   Entscheiddatum   Leitsatz  
A 11 134 12.03.2012 Die Einsprachebehörde ist gemäss Art. 48 Abs. 4 StHG berechtigt, die Veranlagung auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen abzuändern. Vor einer reformatio in peius hat sie ihn jedoch zu der in Aussicht gestellten Schlechterstellung anzuhören, und zwar unabhängig davon, ob der reformatio in peius neue Gesichtspunkte zu Grunde liegen.
3C 12 1 14.02.2012 Art. 117 ZPO. Unentgeltliche Rechtspflege. Bei der Berechnung des zivilprozessualen Notbedarfs eines UR-Gesuchstellers, der mit unmündigen Kindern zusammenlebt, ist grundsätzlich eine Gesamtberechnung vorzunehmen. In Einzelfällen kann davon abgewichen werden.
V 11 248 14.02.2012 Erfolgt eine Lohneinstufung auf der Basis von besoldungsrechtlichen Bestimmungen, ist ein entsprechender Entscheid nicht als Umgestaltung des Anstellungsverhältnisses, sondern als übriger personalrechtlicher Entscheid zu qualifizieren. Die Rechtspflegebestimmungen des Personalgesetzes sehen hiefür den zweistufigen Instanzenzug vor.
3B 11 75 08.02.2012 Art. 175 ff. ZGB. Im Eheschutzverfahren bedürfen Vereinbarungen der Parteien über die Folgen des Getrenntlebens der richterlichen Genehmigung. Bestätigung der in LGVE 2006 I Nr. 4 unter der Herrschaft der Luzerner ZPO begründeten Rechtsprechung.
A 11 35 08.02.2012 Mit der Rechtskraft eines Grundstückgewinnsteuer-Aufschubentscheides kann eine nachträgliche Steuerveranlagung zugunsten der Gemeinde grundsätzlich nur noch über ein Nachsteuerverfahren erfolgen (E. 2). Einem Revisionsvorbehalt kommt regelmässig nur deklaratorischer Charakter zu. Ein Nachsteuerverfahren ist schriftlich zu eröffnen. Kein Verfahrensmangel, wenn der Betroffene mit der Einleitung eines Nachsteuerverfahrens rechnen musste (E. 6). Wenn das Ersatzobjekt innert fünf Jahren veräussert wird, fehlt es vermutungsweise an der Absicht einer dauernden Reinvestition. Diese Vermutung wird vorliegend nicht widerlegt (E. 4c, d) und ein Steueraufschub wegen Erbvorbezugs entfällt mangels Nachweis eines erheblichen Schenkungsanteils (E. 4a, b).
A 11 172 06.02.2012 Das Kaskadensystem von Art. 16a-c SVG differenziert nicht nach Entzugsgründen, sondern nach der Schwere der Widerhandlung. Mit der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, entfällt die Fahrberechtigung von Gesetzes wegen, gleichgültig, wie schwer die Widerhandlung wiegt.
V 11 103 03.02.2012 Im Verfahren betreffend die Nutzung von Wald haben die Eigentümer der Waldparzelle Parteistellung.
RRE Nr. 80 24.01.2012 Gemeindeversammlung. Rückweisung, Nichteintreten. §§ 105 Absatz 2, 106 Absatz 2 und 117 StRG. Über das Eintreten auf ein Geschäft ist vor einem Antrag auf dessen Rückweisung zu befinden. - Bei der Beurteilung, ob es sich bei einem Antrag um einen Rückweisungsantrag handelt, ist auf den tatsächlichen Willen der antragstellenden Person abzustellen. Ein Nichteintretensantrag kann nicht mit einem Rückweisungsantrag gleichgesetzt werden. - Wer auf die vor der Beratung eines Geschäftes gestellte Frage, ob das Nichteintreten bestritten oder Rückweisung beantragt werde, schweigt, verwirkt das Recht nicht, während der Beratung einen Rückweisungsantrag zu stellen.
AU 10 5 18.01.2012 § 5 Abs. 1 lit. a BeurkG. Weisung betreffend Notariatsgesellschaften.
V 11 139 11.01.2012 Die Bestandesgarantie nach Art. 26 Abs. 1 BV und § 178 PBG kommt auch bei (teilweise) materiell rechtswidrigen, jedoch formell rechtmässigen Bauten und Anlagen zur Anwendung.
V 11 128 06.01.2012 Die Beurteilung einer Auto- und Maschinenverwertungsanlage bedarf (u.a.) unter den Aspekten des Gewässerschutzes und des Lärms einer hinreichenden Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts (Untersuchungsgrundsatz). Stellt das Verwaltungsgericht in dieser Hinsicht die fehlende Entscheidreife fest, ist die Sache zur Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts an den Gemeinderat zurückzuweisen.
V 11 164 05.01.2012 In Abweichung von der unter dem alten Baugesetz ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts ist der Begriff der "Baute" nicht eng, sondern eher weit zu fassen. Für den Bautenbegriff kommt es nicht darauf an, ob eine Baukonstruktion über Wände und ein Dach verfügt. Auf frei stehende Reklameanschlagstellen einer gewissen Grösse sind die für Bauten geltenden Grenzabstandsvorschriften des PBG anwendbar. Bestätigung der Rechtsprechung (E. 7).
V 11 146 22.12.2011 Verfügt eine Fachhochschule über ein Reglement, das den Ablauf der Bachelor-Prüfung detailliert regelt, haben sich die Prüfungsorgane daran zu halten. Dazu gehört mit Bezug auf den Studiengang "Design Management" (u.a.) die im massgeblichen Hochschulreglement verankerte Videoaufzeichnung der Präsentation und Verteidigung der schriftlich eingereichten Bachelor-Abschlussarbeit vor der zuständigen dreiköpfigen Abschlussjury.
2N 11 78 12.12.2011 Art. 267 Abs. 1 und 2 StPO. Die vorzeitige Rückgabe eines beschlagnahmten Gegenstands oder Vermögenswerts an die berechtigte Person stellt die Vorwegnahme eines Endentscheids dar, der auf Aushändigung an den Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands lautet. Sie lässt sich nicht unter Art. 267 Abs. 1 StPO fassen, da dort die vorzeitige Rückgabe nur an den Beschlagnahmebetroffenen in Frage käme.
V 11 77 09.12.2011 Die Bundeskanzlei, die Departemente des Bundes oder, soweit das Bundesrecht es vorsieht, die ihnen unterstellten Dienststellen sind zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten berechtigt, wenn der angefochtene Akt die Bundesgesetzgebung in ihrem Aufgabenbereich verletzen kann; Eine Wohnbaute in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn sich die nächste Bauzone in unmittelbarer Nähe befindet. Die längerfristige Existenzfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs ist Grundvoraussetzung für die Bewilligung von Ökonomiegebäuden in der Landwirtschaftszone. Dabei muss die längerfristige Existenzfähigkeit aufgrund gesicherter Fakten vorgenommen werden.
3B 11 46 05.12.2011 Art. 175 ff. ZGB. Ist die unterhaltsberechtigte Partei mit den festgelegten Unterhaltsbeiträgen in der Lage, den vor Aufhebung des gemeinsamen Haushalts zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard zu wahren, hat sie unabhängig von der Höhe des vom Pflichtigen tatsächlich erzielten bzw. zumutbaren Erwerbseinkommens keinen Anspruch auf höhere Unterhaltsbeiträge und somit auch keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Beteiligung an einem allfälligen Bonus, einer allfälligen Dividende oder Gratifikation.
1B 11 48 01.12.2011 Art. 336 OR. Missbräuchlichkeit einer Kündigung gegenüber einer teilzeitlich angestellten Arbeitnehmerin, welche sich gegen das generelle Ansinnen des Arbeitgebers wehrte, ausserhalb der vereinbarten Zeiten zu arbeiten, und wegen ihrer im objektiven Interesse des Arbeitgebers (eines Vereins) vorgetragenen Kritik am Verhalten des Rechtsvertreters und Vereinssekretärs des Arbeitgebers.
A 11 156 28.11.2011 Ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug) stellt eine einschneidende Massnahme dar und setzt deshalb Gewissheit über die Fahreignung voraus. Ergibt sich aus der widersprüchlichen medizinischen Aktenlage eine erhebliche Ungewissheit über die Fahreignung, sind weitere Abklärungen durch das Strassenverkehrsamt erforderlich. Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.
A 10 203 A 10 204 18.11.2011 Art. 32 Abs. 2 DBG. Die Anwendung der "Dumont-Praxis" ist nur gerechtfertigt, wenn das erworbene Grundstück im Unterhalt vernachlässigt worden ist und die Instandstellung zu einer Wertvermehrung führt. Hingegen ist sie nicht anzuwenden, wenn das Grundstück vom bisherigen Eigentümer normal instand gehalten wurde und die Renovationsarbeiten des neuen Eigentümers lediglich bezwecken, die Liegenschaft in ihrem bisherigen baulichen Zustand zu erhalten. Art. 9 StHG; § 39 StG. Der Begriff der Unterhaltskosten darf unter dem Geltungsbereich des StHG im kantonalen Recht nicht anders ausgelegt werden als auf dem Gebiet der direkten Bundessteuer.
3H 11 14 15.11.2011 Art. 266 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB. Das Fortdauern von Beziehungen zu den leiblichen Eltern steht einer Erwachsenenadoption nicht grundsätzlich entgegen. Entscheidend ist, ob die anbegehrte Adoption dem Kindeswohl am Besten dient.
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