Wildschaden-Schätzungskommission

Aufgaben

Die Wildschaden-Schätzungskommission entscheidet über strittige Entschädigung, wenn jagdbare Tiere an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren Schaden angerichtet haben § 52 des kantonalen Jagdgesetzes (SRL Nr. 725).

Organisation

Der Obmann und sein Stellvertreter sind für alle Gerichtskreise zuständig.

Name Vorname Funktion
Häfliger
Pius Obmann Interessenbindungen
Bättig
Martin Obmann-Stellvertreter Interessenbindungen

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