Schlichtungsbehörden

Zivilrechtliche Verfahren werden durch das Schlichtungsgesuch eingeleitet. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des jeweiligen Gerichtsbezirks.

In den Rechtsgebieten Miete und Pacht, Arbeit und Gleichstellung bestehen besondere Schlichtungsbehörden.

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